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Forschungsstelle für Verbraucherrecht

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Tagung: Wer trägt die Kosten mangelhafter Baumaterialien? – Umfang der Mängelhaftung und Regress

23. & 24. Februar 2015
Berlin

Seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs im Juni 2011 wird diskutiert, wie der kaufrechtliche Nacherfüllungsanspruch ausgeweitet werden soll. Nach dieser Entscheidung ist der Verkäufer von Sachen, die ihrer Bestimmung gemäß eingebaut werden, auch für die notwendigen Aus- und Einbauleistungen verantwortlich, wenn die Sachen mangelhaft sind. Die Entscheidung des EuGH ist zur EU-Verbrauchsgüterkaufrichtlinie ergangen und bindet Deutschland daher nur für Kaufverträge zwischen Unternehmern und Verbrauchern. Es steht uns aber frei, entsprechende Regelungen auch für Verträge zwischen Unternehmern vorzusehen. Genau das haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart, um den Interessen vieler Handwerker und Bauunternehmer besser Rechnung zu tragen. Denn nach geltendem Recht befinden sich Handwerker und Bauunternehmer in einer schwierigen Situation:

Sie sind nach dem Werkvertrag mit dem Kunden zum Ausbau des mangelhaften und zum Einbau mangelfreien Materials verpflichtet. Von dem Baustoffhändler, der ihnen das Baumaterial verkauft hat, können sie dagegen nach geltendem Kaufvertragsrecht nur die Lieferung des neuen Baumaterials verlangen. Die Aus- und Einbaukosten müssen sie so in der Regel selbst tragen.

Wir wollen daher – so steht es im Koalitionsvertrag – dafür sorgen, dass Handwerker und andere Unternehmer nicht pauschal auf den Folgekosten von Produktmängeln sitzen bleiben, die der Lieferant oder Hersteller zu verantworten hat. Eine Regelung zugunsten der Handwerker und Bauunternehmer würde als ,,Kehrseite“ aber die Verkäufer stärker belasten. Diese können den Fehler des Materials, das sie von einem Großhändler bezogen haben, nämlich oft selbst nicht erkennen. Wenn wir also die Handwerker und Bauunternehmer besser stellen, dann müssen wir uns auch über die Rechtsstellung der Verkäufer Gedanken machen.

Es gibt viele mögliche Lösungen, mit denen wir dem Verbraucherschutz wie den Interessen von Unternehmen gleichermaßen gerecht werden: Neue Regressvorschriften gehören genauso dazu wie Haftungsbegrenzungen bei unverhältnismäßig hohen Aus- und Einbaukosten. Wer aber am Ende für sie aufkommen muss, darauf gibt es keine leichte Antwort und alle Seiten – Handwerker, Verkäufer, Zwischenlieferanten und Hersteller – haben hier berechtigte Belange. Um den besten Weg zu finden, brauchen wir Ihre Hilfe. Wir setzen auf Ihren Sachverstand und Ihren Rat, wenn wir nun den Koalitionsvertrag umsetzen. Ich freue mich auf Ihr Kommen und auf eine lebendige und offene Diskussion.

Den Tagungsband finden Sie hier.

Verantwortlich für die Redaktion: Petra Kroll

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